Verschmutzung, wie wir sie großteils kennen, ist leicht zu erkennen: es stinkt, schmeckt schlecht, sieht nicht gut aus. Was ist mit künstlichen Lichtquellen in der Stadt? Stinkt nur, wenn ein Kabel durchbrennt oder etwas auf der heißen Leuchtenfläche vor sich hinschmort. Schmeckt nach nichts, obwohl sich manche Menschen davon ernähren mögen. Und sieht gut aus! Nur der böseste Grinch verteufelt – im Rahmen gehaltene – Weihnachtsbeleuchtung, Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. Also: Was ist so schlimm an der Lichtverschmutzung?

Lichtverschmutzung

Der Begriff entstammt dem englischen „light pollution“ und bezeichnet generell für die Umwelt und Natur störende Lichtimissionen. Licht ist für den großen Menschen von großer Bedeutung. Der Schein des Feuers bot in vergangenen Zeiten Schutz vor wilden Tieren: Licht wurde mit Sicherheit assoziiert, Dunkelheit mit Gefahr. Dieses Denken kann wohl auch im aktuellen Zeitalter nur bestätigt werden. So verwundert es nicht, dass die besseren technischen Möglichkeiten zur verstärkten Beleuchtung des Außenraumes beigetragen haben. Lichtverschmutzung geht auf Straßenbeleuchtung, Anstrahlung von Gebäuden und Denkmälern, Lichtquellen aus Privathäusern und Geschäftsbeleuchtung zurück.

Auswirkungen auf Mensch und Umwelt

Lichtverschmutzung kann negative Auswirkungen auf Flora und Fauna sowie auf den Menschen haben. Schon mal bei Lichtumgebung geschlafen? Funktioniert auch, aber sehr unruhig. Gerade ein tiefer Schlaf ist für das Wohlbefinden wichtig, ein fehlender hell-dunkel-Rhythmus wirkt sich hier besonders negativ für die Gesundheit aus. Abgesehen davon, dass eine verstärkte Lichtverschmutzung zu „verschwindenden“ Sternen beiträgt, beeinflusst künstliches Licht auch Insekten, Vögel und weitere Tiere in ihrer Orientierung, Kommunikation oder Fortpflanzung.

Verbrauchen und verbraten

Wiens Lichtverschmutzung wird etwa zu einem Drittel von der öffentlichen Beleuchtung verursacht, die aber einen besonderen Sicherheitsaspekt in der Stadt erfüllt. Als problematisch werden die Geschäftsbeleuchtungen angesehen, welche ebenso etwa ein Drittel zur Lichtverschmutzung beitragen. Schaufensterlicht hat keinen sicherheitstechnischen Nutzen, erstrahlt dennoch vielerorts die Umgebung.

In Wien gibt es laut WKO rund 38.000 Erdgeschosslokale, die den Handel bedienen und dementsprechend ein Schaufenster zur Präsentation von Waren nutzen. Wer nächtens in der Stadt unterwegs ist, dem sind gewiss beleuchtete Schaufenster aufgefallen. Oder auch nicht, denn diese sind keinesfalls etwas außergewöhnliches. Aber: Bist du schon einmal um halb 4 Uhr früh an einem Geschäft vorbeigegangen, hast ein beleuchtetes Produkt in der Auslage erblickt und dir gleichzeitig gedacht, dass du dir das morgen gleich holen wirst? Nein? Ich auch nicht.

Die Nacht durchstrahlende Auslagenbeleuchtung ist keine Seltenheit. Bei der Annahme, dass die Schaufenster von 10.000 Lokalen durchleuchten, ergibt sich ein jährlicher – sowie nutzloser – Stromverbrauch, der dem Jahresgesamtstromverbrauch von mehr als 1200 österreichischen Haushalten entspricht*.

Verschwendung adé?

Am 1. Juli 2013 ist in Frankreich das sogenannte Beleuchtungsverbot in Kraft getreten. Von 1 Uhr bis 7 Uhr früh müssen Fassaden und Schaufenster dunkel bleiben. Dieses betrifft alle öffentlichen Gebäude sowie Geschäftslokale, Weihnachtsbeleuchtung ausgenommen. Diese Maßnahme führte zu einer Stromersparnis, die dem jährlichen Verbrauch von 260.000 Haushalten entspricht.

Bereits 2007 hat Slowenien ein eigenes Lichtverschmutzungsgesetz erlassen, das nicht nur Grenzwerte und Zielwerte bezüglich Stromverbrauch vorsieht, sondern auch den Schutz der Natur und Bevölkerung durch Lichtverschmutzung in den Vordergrund stellt.

In Österreich ist ein derartiges Gesetz bislang nicht umgesetzt worden. Bauordnungen beziehen Lichtreklamen auf die Beeinflussbarkeit des örtlichen Stadtbildes, die Gewerbeordnung regelt die Belästigung für Nachbarn, die Straßenverkehrsordnung die Beeinträchtigung der Sicherheit durch Blendung oder durch Verwechslungsgefahr mit Lichtzeichen und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch die Beeinträchtigung einer ortsüblichen Benutzung eines Grundstückes.

Ein erhellender Spaziergang

In der Nacht vom 28. auf 29. Jänner 2019 unternahm ich einen kurzen Spaziergang im 1. und 4. Bezirk Wiens. Ich war auf der Suche nach hellen Momenten, und fand sie – wenn auch wortwörtlich. Warum viele Geschäftslokale mit ihrer Schaufensterbeleuchtung förmlich prahlen, ist mir ein Rätsel. Die Sinnhaftigkeit erschließt sich mir leider nicht wirklich, aber vielleicht geht mir ja noch ein Lichtlein auf. Oder den Schaufenstern aus, was mir in diesem Fall sogar lieber wäre.

*Annahmen: pro Lokal sind Leuchten mit einer Gesamtleistung von 200W im Einsatz, Leuchtdauer von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr, Jahresgesamtstromverbrauch eines Haushaltes: 3500 kWh.

Quellen:
1. http://www.urbanwildlands.org/Resources/LongcoreRich2004.pdf (abgerufen am 25.02.2019)
2. http://wua-wien.at/naturschutz-und-stadtoekologie/lichtverschmutzung (abgerufen am 25.02.2019)
3. http://kuffner-sternwarte.at/2018/Studie_Lichtverschmutzung_Wien_2011-2017.pdf (abgerufen am 25.02.2019)
4. http://wua-wien.at/images/stories/publikationen/leitfaden-aussenbeleuchtung.pdf (abgerufen am 25.02.2019)



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