Die Freiheit in den Bergen unterliegt nicht nur auf den Wegen gewissen Regeln, vor allem in den Hütten ist Ordnung und Sauberkeit gewünscht. Und dies nicht nur in der Küche, sondern im gesamten Gebäude und im Umfeld. Woher kommen aber eigentlich die altbekannten Hüttenregeln und warum gibt es ein eigenes Bergsteigeressen?

Wer bereits des Öfteren auf Berghütten genächtigt hat, weiß mittlerweile, wie er oder sie sich zu verhalten haben. Bergschuhe haben in den Schlafräumen nichts zu suchen, die Hüttenordnung schickt uns meist um spätestens 22 Uhr ins Bett und davor lassen wir uns ein Abendessen, betitelt als Bergsteigeressen, schmecken. Viele Regeln und Besonderheiten, denen wir uns heute auf alpinen Hütten konfrontiert sehen, sind fast so alt wie die Gebäude selbst. Johann Stüdl, Mitglied des ÖAV, Mitbegründer des DAV und Errichter der Stüdlhütte am Großglockner im Jahr 1868, gilt als erster „Paragrafen-Reiter“ – im positiven Sinn. Zwei Jahre nach dem Bau übergab er die Stüdlhütte dem Bergführer Thomas Groder und gab ihm gleichzeitig zahlreiche Hinweise mit, auf was er zu achten habe. Die Hütte verbessern oder eventuell vergrößern, einen Ofen aufstellen, das Stroh erneuern und mit einer Mausefalle „die ungebetenen Gäste fangen (aber nicht tödten)“. Somit waren die ersten Regeln informell gesetzt. Doch Stüdl war mit der Hüttenführung von Groder nicht zufrieden und kaufte sie ihm später wieder zurück.

Ordnung muss sein

Stüdl selbst war es auch, der seiner Hütte und den Prager Hütten in der Venedigergruppe eine 13 Paragrafen umfassende Hausordnung umhängte. Der Grundsatz gilt heute noch: Die Hütte ist für Touristen bzw. Bergsteiger da, Schutzsuchenden darf der Eintritt nicht verwehrt werden. Weitere Regelungen betrafen die Belegung der Schlafplätze, vor allem wenn sich Damen auf der Hütte befanden. Zusätzlich erfolgten Hinweise für den Umgang mit der Einrichtung, Brennholz, Feuer und Licht, für die Nachtruhe, der Reinigung, der Eintragung ins Hüttenbuch und auch, wohin Beschwerden zu richten seien.

Im Jahr 1877 schlug Stüdl eine weniger umfangreiche Version seiner Hüttenordnung dem „Hüttencomité“ des DAV und ÖAV für alle Schutzhütten vor. Dieser Vorschlag traf aber auf wenig Gegenliebe, im Gegenteil. Eine Hüttenordnung sei „eine Beleidung aller Vereins-Mitglieder“, da eine eigene Ordnung impliziere, die Mitglieder könnten nicht selbst Rücksicht walten lassen, „welche von jedem anständigen & gebildeten Menschen erwartet werde“. Somit blieb es vorerst dabei keine Hüttenregeln zu erlassen.

Die Hüttenbesitzer selbst waren aber durchaus erpicht, sich ein Regelwerk für ihre Hütten aufzustellen. Im Jahr 1893 aufgelegten Alpenvereins-Handbuch für die Sektionen finden sich erstmals Empfehlungen, wie sie großteils bereits von Stüdl vorgebracht wurden. Aus den nunmehrigen Verboten kann abgeleitet werden, wie das ursprüngliche Verhalten aussah: Verboten waren das Rauchen und das „Schlafen mit beschuhten Füßen“ sowie das „Ausgiessen von Flüssigkeiten auf den Fussboden“.

„Du sollst die Hütte nicht zur Kneipe herabwürdigen“

Bei bewirtschafteten Hütten übernahm der Hüttenwirt die Kontrolle der Regeln, ein Sorgenkind waren die unbewirtschafteten Hütten und die Besucher dieser, auch genannt die „Führerlosen und Alleingeher“. Sie lesen die Hausordnung nicht, ist in einem Bericht über „Hüttenmissstände“ aus dem Jahr 1898 zu lesen. Der Bergsteiger Josef Ittlinger wiederum schrieb im Handbuch des Alpinismus aus dem Jahr 1913, dass „Zahl und Umfang“ der Hausordnung „an manchen Orten allerdings so groß ist, daß eine Stunde kaum genügt, um sie zu lesen“. Carl Arnold, Urgestein des Alpenvereins, hielt 1906 in den Mitteilungen des Vereins eine Strafpredigt über den Sittenverfall auf den Hütten und ließ Bergführer und Touristen in keinem guten Licht erscheinen. Nach Arnold weigerten sich Führer am Becherhaus Kleidung und Schuhe der Touristen zu putzen, spuckten auf den Küchenboden und tranken das Trinkwasser mit dem Schöpfer. Den Touristen diagnostizierte er „Höhenkoller“, sie seien nervös, bringen unsinnigste Beschwerden hervor und verhalten sich hanebüchen. Der Lösungsansatz? Jedweden Komfort entfernen, einfachere Verpflegung einführen, damit „den Touristen noch mehr zum Bewußtsein kommt, daß sie sich in keinem Gasthause befinden“. Carl Arnold arbeitete anschließend gemeinsam mit Ferdinand Friedensburg die „Zehn Gebote des Bergsteigers“ aus, das siebte Gebot beginnt folgendermaßen: „Du sollst die Hütte nicht zur Kneipe herabwürdigen“.

600 Gramm Essen für einen Bergsteiger

Die Hüttenordnung, wie wir sie heute kennen, nahm ihren Ausgang mit den Tölzer Richtlinien im Jahr 1923. Sie regelten nicht nur den Bau und Ausbau der Hütteninfrastruktur, sondern gaben auch das Regelwerk für die Benützung der Hütte und ihrer Ausstattung vor. Zulässig waren bei Neubauten nur Matratzenlager mit Decken, das Essen sollte einfach sein und es sollte für Bergsteiger die Möglichkeit geben sich selbst zu verköstigen. Die Nachtruhe wurde auf 22 Uhr gesetzt, „mechanische Musikinstrumente“ seien zu entfernen.

Rund 15 Jahre danach wurden die Richtlinien nachgebessert. Der Schwerpunkt lag in der Verteilung der Schlafplätze, zwischen Bergsteigern und Gästen sowie Männern und Frauen. Warmwasser und Waschmöglichkeit waren nun ausdrücklich erwünscht, die Möglichkeit zur Selbstversorgung blieb zwar theoretisch aufrecht, für Mitglieder gab es nun aber den Anspruch auf eine verbilligte „Bergsteigerverpflegung“, dem heute bekannten Bergsteigeressen. Und dieses war sehr genau definiert. Der Hüttenwirt hatte den ganzen Tag über zu fixen Preisen Kaffee mit Milch und Zucker, Teewasser sowie eine Suppe anzubieten, ab mittags außerdem ein „Tellergericht“ im Gewicht von 500 Gramm pro Portion sowie ein „Tagesgericht mit Fleisch“ im Gewicht von 600 Gramm. Einige der niedergeschriebenen Speisen finden wir auch heute noch in den Speisekarten: Nudeln mit Käse, Linsen, Erbsbrei, Tiroler Gröstl, Speckknödel mit Kraut.

Schilder mit Vorgeschichte

Die aktuelle Hüttenordnung ist natürlich der heutigen Zeit angepasst, grundsätzlich hat sich am Regelwerk in den vergangenen Jahrzehnten aber wenig geändert. Jede Hütte kann außerdem noch zusätzliche Hinweise oder Ge- bzw. Verbote anbringen, je nach vorliegender Situation. Egal ob „Wiese nicht betreten“, „Handy bitte ausschalten“ oder „Nur Klopapier in die Toilette werfen!“: Allen diesen Hinweisschildern geht eine Vorgeschichte voraus. Nur selten ist diese aber so eindeutig zu erahnen, wie bei jenem Schild, das vor einigen Jahren an der Bad Kissinger Hütte in Tirol aufgestellt wurde: „Bitte scheißt nicht in der Nähe der Pumpstation! Und vor allem nicht vor der Türe!“ Johann Stüdl würde das befürworten.

Informative Literatur: Achrainer, M. (2016). Die Geschichte des alpinen Regelwerks. Alpenvereinsjahrbuch BERG 2016, S. 82-87.

Dieser Artikel erschien erstmalig im Magazin weitweg 2/2021 der ÖAV Sektion Weitwanderer.


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